Anliegen der Entwicklung war es, die technischen und hygienischen Voraussetzungen der Schlachtung in kleinen Einheiten zu ermöglichen, um das Fleisch gewerblich vermarkten zu können. Außerdem wird die Schlachtung von Rindern über 24 Monate in kombinierten Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben wegen BSE-Untersuchung abgelehnt.
Der Transport der Tiere zum Schlachthof und der Rücklieferungstransport des Fleisches entfällt.
Die Probleme des Tierschutzes und die verbesserte Fleischqualität werden hier nicht weiter behandelt.

Jeder Nutzer (Bauer, Fleischer usw.) hat den Standort als Schlachtstätte im Sinne der Fleischhygieneverordnung registrieren zu lassen.

Der Einsatz des transportablen Schlachtstandes mit Fachpersonal (Schlachter) ist eine Dienstleistung für den Nutzer.

Vorteile für den Nutzer:

> keine Kosten für die Anschaffung der Schlachttechnik
> keine Instandhaltungs- / Wartungskosten
> Fachpersonal und moderne Schlachttechnik auf Abruf

Durchsatz 2 Rinder pro Stunde

Eine Erhöhung der Schlachtkapazität kann durch die Verknüpfung mehrer Schlachtstände mit einer Rohrbahntransportstrecke, ggf. bis in die Kühlräume erreicht werden.

Besprechen Sie mit uns und Ihrem zuständigen Veterinär Ihr Lösungskonzept für eine stationäre oder transportable Schlachtstätte, gern beraten wir Sie vor Ort.

HygienemodulUntersuchungstischAuflagebockPodestEnergiemodul/WaegeeinrichtungToetungsfalleAbfallbehaelterTragluftumhausungTragluftumhausungSchlachtstand